1.Geltungsbereich
1.1 Leistungen und Angebote der Mag.rer.soc.oec. Nadina Gradaščević erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind ungültig, es sei denn, diese werden von Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Mag.rer.soc.oec. Nadina Gradaščević sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen drei Wochen ab dessen Zugang bei der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Abwicklung des Auftrags und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag/Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Auftraggeber wird die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, auch auf anderen Fachgebieten, umfassend informieren. Der Auftraggeber wird die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Kunde der Agentur sämtliche daraus resultierenden Kosten zu ersetzen (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, usw.).
3.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Beauftragung Dritter/Drittleistung
4.1 Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
6. Termine und Fristen
6.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević.
6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević.
6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević – entbinden die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6.4. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 7 Tage) wird die Beratung/Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Sollten Termine von der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen und wird kein akzeptabler Ersatztermin gefunden, wird der ausstehende Betrag rückerstattet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Auftragswertes. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind werden gesondert entlohnt. Alle anfallenden Barauslagen, Spesen, Versandkosten, Reisekosten, etc., sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
7.4. Für alle Arbeiten der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, behält der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zurückzustellen.
7.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević werden ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren/Werk/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
8.5. Die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ausdrücklich einverstanden.
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Alle Leistungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević und ihrer Mitarbeitern und beantragten Dritten einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Zeichnungen, Konzepte, Negative, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević und können von der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke)/die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
9.2. Änderungen von Leistungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
9.3. Für die Nutzung von Leistungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević erforderlich. Dafür steht der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.4. Für die Nutzung von Leistungen der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević bzw. von Werbemitteln, für die die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević notwendig.
9.5. Für die Nutzung von Leistungen steht der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
9.6. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
10.Gewährleistung und Schadenersatz
10.1 Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zu.
10.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
10.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.
10.4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević beruhen.
10.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
10.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
11. Haftung
11.1. Die Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević beigezogene Dritte zurückgehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
11.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zurückzuführen ist.
11.4. Sofern der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
12. Dauer des Vertrages
12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät,
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Konventionalstrafe
13.1. Wird der Kunde nach Beauftragung noch VOR der ersten Auftrags-Präsentation vertragsbrüchig, wird eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Bei Vertragsbruch NACH der Auftragspräsentation wird eine Konventionalstrafe von 5.000 Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung des richterlichen Mäßigungsrechtes.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Mag.rer.soc.oec Nadina Gradaščević zuständig.
Wien, 2017